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   BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21   

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BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21 (https://dejure.org/2021,55224)
BGH, Entscheidung vom 22.12.2021 - 3 StR 255/21 (https://dejure.org/2021,55224)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21 (https://dejure.org/2021,55224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 5 StGB; § 73 StGB
    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat bei mehreren Täuschungshandlungen im Rahmen eines Tatentschlusses; Mittäterschaft; Beendigung; Bandenbegriff; Bandenmitgliedschaft); keine strafmildernde Berücksichtigung der Einziehung des ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 301 StPO, § ... 263 Abs. 1 StGB, § 22 StGB, §§ 22 f. StGB, § 30 StGB, § 2 Abs. 3 WaffG, § 129 Abs. 1, 2 StGB, § 129 Abs. 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB, § 353b Abs. 4 StGB, § 74 StGB, § 263 Abs. 1, 5 StGB, § 30 Abs. 2 Variante 3 StGB, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73e Abs. 1 Satz 1 StGB, § 74 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung einen Geschädigten durch immer neue Täuschungshandlungen zu jeweils eigenständigen Vermögensverfügungen im Betrugssinne; Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruge und Verabredung zu einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug; Einziehung des Wertes von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veranlassung einen Geschädigten durch immer neue Täuschungshandlungen zu jeweils eigenständigen Vermögensverfügungen im Betrugssinne; Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruge und Verabredung zu einem gewerbsmäßigen Bandenbetrug; Einziehung des Wertes von ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (s. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41 Rn. 4 f.; vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 50).

    b) Demgemäß lassen die Urteilsgründe nicht den Schluss zu, dass der Angeklagte L. stets Mittäter war, selbst wenn dem Tatgericht insoweit ein Beurteilungsspielraum zustehen sollte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, NJW 2021, 2896 Rn. 52 mwN).

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (wertende Gesamtbetrachtung)

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Insgesamt versteht sich danach mit Ausnahme von Fall 1 nicht aus sich heraus, dass er maßgeblich an den Taten mitwirkte oder im letzten Fall mitwirken sollte (vgl. zu dem Fahrer eines "Abholers" auch BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Soweit den Urteilsfeststellungen überhaupt Anhaltspunkte zu entnehmen sind, die auf eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 Abs. 2 StGB hindeuten und Anlass zu Erörterung geben könnten (vgl. zu den Voraussetzungen im Einzelnen BGH, Urteil vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21, NJW 2021, 2813 Rn. 21 ff. mwN), beziehen sich diese hier auf eine etwaige Vereinigung im Kosovo.
  • BGH, 01.08.2018 - 3 StR 651/17

    Unbeachtlichkeit des error in persona für den Mittäter (Identifizierung des

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Bei Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium im Sinne des § 22 StGB, sobald einer von ihnen zur Ausführungshandlung unmittelbar ansetzt, und zwar unabhängig davon, ob einzelne ihren Tatbeitrag schon im Vorbereitungsstadium erbracht haben (BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17, NStZ 2019, 511 Rn. 62 mwN; vom 1. August 1986 - 3 StR 295/86, BGHR StGB § 22 Ansetzen 3).
  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 41/17

    Betrug (erforderliche Zurechnung der Verfügung zum Geschädigten beim

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Veranlasst allerdings ein Täter - sukzessiv und inhaltlich auf früheren Tathandlungen aufbauend - einen Geschädigten durch immer neue Täuschungshandlungen zu jeweils eigenständigen Vermögensverfügungen im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB, reicht dies selbst im Falle desselben Tatentschlusses nicht für die Annahme einer einheitlichen Tat aus (s. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17, wistra 2017, 484 Rn. 9 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, juris Rn. 32).
  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Eine solche Verabredung setzt nämlich voraus, dass sich die Willenseinigung auf eine mittäterschaftliche Begehung bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 9 mwN; vom 12. November 2015 - 2 StR 197/15, NStZ 2016, 338, 339).
  • BGH, 12.01.2011 - 1 StR 540/10

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch beim Betrug (unmittelbare Täuschungshandlung);

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Bei einem Betrug als mehraktigem Geschehen ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (s. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401; Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296).
  • BGH, 16.01.1991 - 2 StR 527/90

    Versuchsbeginn bei Betrug

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Bei einem Betrug als mehraktigem Geschehen ist erst diejenige Täuschungshandlung maßgeblich, die den Getäuschten unmittelbar zur irrtumsbedingten Vermögensverfügung bestimmen und den Vermögensschaden herbeiführen soll (s. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10, NStZ 2011, 400, 401; Urteil vom 16. Januar 1991 - 2 StR 527/90, BGHSt 37, 294, 296).
  • BGH, 01.07.2021 - 3 StR 84/21

    Anstiftung (doppelter Anstiftervorsatz; Konkretisierung der Haupttat; omnimodo

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Veranlasst allerdings ein Täter - sukzessiv und inhaltlich auf früheren Tathandlungen aufbauend - einen Geschädigten durch immer neue Täuschungshandlungen zu jeweils eigenständigen Vermögensverfügungen im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB, reicht dies selbst im Falle desselben Tatentschlusses nicht für die Annahme einer einheitlichen Tat aus (s. BGH, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 StR 41/17, wistra 2017, 484 Rn. 9 f. mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2021 - 3 StR 84/21, juris Rn. 32).
  • BGH, 23.11.2015 - 5 StR 352/15

    Bestechlichkeit durch einen Schöffen (Gegenleistung für richterliche Handlung;

    Auszug aus BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
    Damit gegebenenfalls in Zusammenhang stehende Vereinigungsdelikte hat das Landgericht mangels Verfolgungsermächtigung nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB nicht ahnden können (s. entsprechend - zu § 353b Abs. 4 StGB - BGH, Urteile vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, wistra 2016, 155 Rn. 9; vom 9. Dezember 1981 - 3 StR 352/81 (L), NJW 1982, 837, 838).
  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

  • BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13

    Beendigung des Betruges

  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 184/20

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Tat im

  • BGH, 12.03.2020 - 4 StR 537/19

    Dauer des Vorwegvollzugs

  • BGH, 12.11.2015 - 2 StR 197/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit);

  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 344/17

    Betrug (Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe; keine Mittäterschaft bei

  • BGH, 10.11.2011 - 3 StR 355/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft; Teilnahme);

  • BGH, 28.01.2015 - 5 StR 486/14

    Rechtsfehlerhafte Annahme der mit dem Verfall verbundenen Vermögenseinbuße als

  • BGH, 09.10.2019 - 2 StR 337/19

    Betrug (Konkurrenzen: mehrere Vermögensverfügungen infolge derselben

  • BGH, 18.03.2020 - 3 StR 558/19

    Nur eine Betrugstat bei mehreren auf einer Täuschung beruhenden

  • BGH, 20.10.1999 - 3 StR 324/99

    Strafzumessung; Verfallsanordnung

  • BGH, 01.08.1986 - 3 StR 295/86

    nicht angezündetes Benzin - § 265 StGB aF, §§ 25 Abs. 2, 22 StGB, vermeintlicher

  • BGH, 09.12.1981 - 3 StR 352/81

    Geheimdienstliche Tätigkeit - Abgrenzung - Ausforschung

  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    bb) Entgegen dem Vorbringen der Revision des Angeklagten X. ist das Landgericht nicht gehalten gewesen, die gegen ihn angeordnete Einziehung des Wertes von Taterträgen strafmildernd zu berücksichtigen; denn diese dient lediglich der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile (vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, juris Rn. 22; vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21, juris Rn. 17; vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 10; vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 12; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 53; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 357).
  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22

    Beteiligung an einer aus der Türkei heraus gesteuerten Gruppierung zur Begehung

    Denn die Einziehung von Taterträgen beziehungsweise des Wertes von Taterträgen hat keinen Strafcharakter, sondern dient allein der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Vermögensvorteile (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21, juris Rn. 17; vom 10. Februar 2021 - 3 StR 184/20, juris Rn. 10 f.; vom 12. März 2020 - 4 StR 537/19, juris Rn. 12; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 53; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 357; bereits zur alten Rechtslage BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - 5 StR 486/14, NStZ-RR 2015, 281, 282 mwN; Beschluss vom 20. Oktober 1999 - 3 StR 324/99, NStZ 2000, 137).
  • BGH, 19.10.2023 - 3 StR 181/23

    Verpflichtung des Tatgerichts zur Darlegung seiner Überzeugung in den

    Dass er die Identität der Komplizen nicht kennt, ist unerheblich (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteile vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21, juris Rn. 34 mwN; vom 3. März 2022 - 5 StR 366/21, juris Rn. 16 f.).

    Auf die bezogenen Vereinigungsdelikte hat das Landgericht schon mangels Verfolgungsermächtigung nach § 129b Abs. 1 Satz 3 StGB nicht ahnden dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21, juris Rn. 16 mwN).

  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 65/22

    Unmittelbares Ansetzen eines Täters zur Verwirklichung einer schweren

    Bei Erfolgsdelikten ist jedoch eine Wertung erforderlich, ob die in Rede stehende Handlung den Erfolgseintritt unmittelbar herbeiführen soll oder noch weitere Akte erforderlich sind (vgl. BGH, Urteile vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21 Rn. 13 und vom 9. Mai 2017 - 1 StR 265/16 Rn. 95; Beschluss vom 12. Januar 2011 - 1 StR 540/10 Rn. 7).
  • BGH, 24.01.2023 - 3 StR 427/22

    Konkurrenzen bei Deliktsserie (Tateinheit; Tatmehrheit); Beteiligung nach

    Der Betrug ist beendet, wenn der Vermögensvorteil für den Täter endgültig eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21, juris Rn. 23 mwN).
  • BGH, 03.03.2022 - 5 StR 366/21

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Begriff und Zustandekommen der

    a) Vielmehr gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Dezember 2021 - 3 StR 255/21; vom 16. Juni 2005 - 3 StR 492/04, BGHSt 50, 160; Beschluss vom 22. März 2001 - GSSt 1/00, BGHSt 46, 321, jeweils mwN): Bei einer Bande handelt es sich um die auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung von mindestens drei Personen zur gemeinsamen Deliktsbegehung.
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